Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
- Jede Person, welche die Satzung der Genossenschaft anerkennt, kann Mitglied werden.
- Interessenten geben eine Beitrittserklärung ab.
- Sie zeichnen bei ihrem Eintritt Geschäftsanteile, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind.
- Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, welches nach Ausscheiden aus der Genossenschaft satzungsgemäß zurück gezahlt wird.
Vorzüge der Mitgliedschaft
- Jedes Mitglied erwirbt Anteile und wird somit Miteigentümer.
- Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekte. In ihnen wohnt man sicher und preiswert.
- Erwirtschaftete Überschüsse werden in Instandhaltung und Modernisierung investiert.
- Durch die Mitgliedschaft erwirbt man ein lebenslanges Dauernutzungsrecht.
- Mitgestaltung der Entscheidungen der Genossenschaft durch das persönliche Stimmrecht der Mitglieder.